Darlehenszins zu hoch? Wir prüfen.
Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag. Das Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ naht.
Ihr Darlehensvertrag datiert vor August 2010? Dann besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die darin verwendete Widerrufs- und Widerrufsfolgenklausel unwirksam ist. Das führt dazu, dass Sie den Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen können, obwohl die damals vereinbarte 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Gerade dies ist bei angreifbarer Erklärung nicht der Fall, so dass Sie – als Verbraucher – den Vertrag widerrufen und wenn notwendig einen neuen mit reduzierten aktuellem Zins abschließen können.
Aber Achtung: Das Bundeskabinett hat im Januar 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der im März im Bundestag verabschiedet werden könnte. Darin ist eine nur dreimonatige Frist bis voraussichtlich 21.06.2016 enthalten, um alte Verträge noch widerrufen zu können. Das ist dann das Ende des „ewigen Widerrufsrechts“.
Für Mitglieder prüfen wir, ob Sie als Verbraucher die Möglichkeit haben, Ihre Bank auf eine Reduzierung der Zinsen anzusprechen oder anderweitig einen neuen Darlehensvertrag mit aktuellem Zinssatz zu schließen. Sie können dazu auch verschiedene Verbraucherschutzvereine bundesweit ansprechen, deren Kapazität jedoch überlastet ist. Mitglieder zahlen für die Prüfung 90,00 Euro, Nichtmitglieder über unsere Fachanwälte 190,00 Euro, jeweils zzgl. MwSt.. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, fragen Sie dort eine Erstberatung an.
Sie erreichen uns per Email über die Kontaktseite, über die Bundesgeschäftsstelle oder über Ihre Geschäftsstelle.